PIMA Health & Safety GmbH
Anna-Birle-Str. 1
55252 Mainz-Kastel
Tel.: 06134 5006 100
E-Mail: info@pima.de
Projekt 29 GmbH & Co. KG
Christian Volkmer
Ostengasse 14
93047 Regensburg
Tel.: 09 41 29 86 93 0
E-Mail: anfrage@projekt29.de
Im Rahmen der Terminvereinbarung, der Durchführung des Termins/unserer Leistungen sowie zur Erfüllung der gesetzlichen Dokumentationspflichten verarbeitet und speichert die PIMA Ihre personenbezogenen Daten wie Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, Kontaktdaten, Termindaten, Login-Daten, Angaben zum Arbeitgeber und Arbeitsplatz, ggf. die Personalnummer, ggf. das berufliche Reiseziel, in wenigen Fällen die Personalausweisnummer sowie die für die jeweilige Leistung notwendigen medizinischen und/oder psychologischen Gesundheitsdaten (einschl. Gesprächsnotizen).
Ihre personenbezogenen Daten ergeben sich aus den Angaben Sie gegenüber der PIMA machen, den Untersuchungsergebnissen und Informationen, die wir ggf. von Ihrem Arbeitgeber erhalten, einschließlich Angaben zu ihrem Arbeitsplatz und Gefährdungen (gem. AMR 3.1) oder anderen Stellen, die Sie beauftragt haben, uns Informationen zur Verfügung zu stellen.
Der Zweck der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten liegt in der Erbringung unserer Leistung und Verwaltungsaufgaben, die wir folgend beschreiben:
Wenn Sie oder Ihr Arbeitgeber in einem der Gesundheitszentren der PIMA einen Termin vereinbaren oder Schulungen, Seminare oder Unterweisungen buchen, verarbeiten wir die von Ihnen bereitgestellten personenbezogenen Daten, soweit dies zur Terminplanung, Vorbereitung, Durchführung und Abrechnung unserer Leistungen erforderlich ist.
Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, soweit sie der Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen oder der Erfüllung eines Vertrags dient, sowie ergänzend auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO aufgrund unseres berechtigten Interesses an einer effizienten Terminorganisation und ordnungsgemäßen Verwaltungsabwicklung.
Für die Onlinebuchung von Terminen nutzen wir die Plattform Terminland. Anbieter ist die Terminland GmbH, Kreuzberger Ring 44a, 65205 Wiesbaden, Deutschland. Mit dem Anbieter besteht ein Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO, der die datenschutzkonforme Verarbeitung Ihrer Daten sicherstellt. Die Datenschutzinformationen von Terminland finden Sie unter: https://www.terminland.de/datenschutz/
Bei Kunden ohne vertragliche Vereinbarung ist eine verbindliche Terminbuchung nur nach vorheriger Zahlung möglich. Im Rahmen des Buchungsprozesses werden Sie hierzu zur Zahlungsabwicklung an die PayPal Commerce Platform weitergeleitet.
Zahlungen können insbesondere per PayPal, Kreditkarte oder SEPA-Lastschrift erfolgen. Die für die Zahlungsabwicklung erforderlichen personenbezogenen Daten werden an PayPal übermittelt und dort eigenverantwortlich verarbeitet. Die Datenschutzinformationen von PayPal finden Sie unter: https://www.paypal.com/de/legalhub/paypal/privacy-full
Nach erfolgreicher Zahlung werden die termin- und abrechnungsrelevanten Daten in unseren internen Systemen verarbeitet, insbesondere zur Terminbestätigung, Leistungserbringung sowie Rechnungsstellung.
Arbeitgeber sind verpflichtet, nach durchgeführter Gefährdungsbeurteilung arbeitsmedizinische Vorsorgen anzubieten oder ggf. zu veranlassen. Diese können freiwillig oder gesetzlich vorgeschrieben sein. Sie und der Arbeitgeber erhalten nach einer Vorsorge eine Vorsorgebescheinigung. Die Vorsorgebescheinigung für Arbeitgeber dient dem Zweck seiner gesetzlichen Pflicht nachzukommen die Vorsorgekartei zu führen. Die Vorsorgebescheinigung ist frei von medizinischen Befunden und Diagnosen. Bei Verdacht auf eine Berufskrankheit sind Ärztinnen und Ärzte verpflichtet den zuständigen Unfallversicherungsträger zu informieren (§202 SGB VII). Auf Ihren Wunsch kann die Vorsorge auch nur ein Beratungsgespräch mit der Ärztin oder dem Arzt umfassen.
Eignungs- bzw. Einstellungsuntersuchungen sind für Arbeitgeber in vielen Arbeitsplatzszenarien oft notwendig, um der Fürsorgepflicht und dem Schutz Dritter nachzukommen. Dabei wird für Sie, den Arbeitgeber und in manchen Fällen für regulierende Behörden eine Eignungsbeurteilung über Ihre Eignung ausgesellt (gelegentlich auch Gutachten genannt), ohne die ein Einsatz oder eine Einstellung ggf. nicht möglich ist. Die Eignungsbeurteilung enthält neben Personenstammdaten und Angaben zum Arbeitgeber und dem Arbeitsplatz/der Tätigkeit das Ergebnis Ihrer Eignung. Die Eignungsbeurteilung kann durch Sie selbst oder durch die PIMA dem Arbeitgeber vorgelegt werden. Wenn die PIMA die Eignungsbeurteilung dem Arbeitgeber vorlegen soll, ist hierzu Ihre Einwilligung erforderlich. Wenn Sie selbst die Eignungsbeurteilung dem Arbeitgeber vorlegen, erhält der Arbeitgeber von der PIMA nur die Information, ob Ihnen die Eignungsbeurteilung vorliegt. Die Pflicht zur Teilnahme an einer Eignungs- bzw. Einstellungsuntersuchungen kann der Arbeitgeber arbeitsrechtlich regeln oder durch Gesetze und Verordnungen wie z. B. der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO), der Triebfahrzeugführerscheinverordnung (TfV), der Fahrerlaubnisverordnung (FeV), dem Strahlenschutzgesetz und weiteren vorgeschrieben sein.
Untersuchungen im Rahmen von Begutachtungen gemäß der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) und der Triebfahrzeugführerscheinverordnung (TfV) dienen Ihrem (potenzieller) Arbeitgeber und dem Eisenbahnbundesamt Ihre Einsatzfähigkeit beurteilen zu können. Die hieraus resultierenden Gutachten erhalten der (potenzieller) Arbeitgeber und das Eisenbahnbundesamt.
Wenn Sie an einer Untersuchung gemäß Fahrerlaubnisverordnung (FeV) teilnehmen, um Ihren Führerschein zu verlängern, verarbeitet die PIMA neben Ihren Personenstamm- und Gesundheitsdaten auch Ihre Personalausweisnummer gemäß FeV Anlage 6 Nr. 2.1. Ohne die Personalausweisnummer auf Ihrer Bescheinigung akzeptiert die Führerscheinstelle diese nicht. Die Bescheinigung wird ausschließlich Ihnen zur Vorlage bei der Führerscheinstelle ausgehändigt.
Checkup-Untersuchungen sind präventive Untersuchungen für Beschäftigte und Führungskräfte. Sie dienen dazu, gesundheitliche Risiken frühzeitig zu erkennen und zu minimieren. Sie werden vom Arbeitgeber angeboten und können freiwillig in Anspruch genommen werden. Alle Ergebnisse, Befunde und Empfehlungen erhalten ausschließlich Sie.
Im öffentlichen Dienst ist der Arbeitgeber berechtigt, Beschäftigte zu verpflichten, durch ärztliche Bescheinigung nachzuweisen, dass Sie zur Leistung der arbeitsvertraglich geschuldeten Tätigkeit in der Lage sind (§3 Abs. 5 TV-L). Gem. dem Grundsatzerlass der Bundesministerien sind diese Bescheinigung direkt vom Betriebsarzt dem Dienstherrn (Arbeitgeber) zuzustellen.
Psychologinnen und Psychologen beraten Beschäftigte und Führungskräfte zur psychischen Gesundheit am Arbeitsplatz, führen Screenings aus, unterstützen die Prävention und wirken maßgeblich an der psychischen Gefährdungsbeurteilung, dem BEM-Verfahren sowie den Tauglichkeitsuntersuchungen, mittels Testdiagnostik, Leistungstests, strukturierten Interviews und Verhaltens-beobachtungen, mit. Während psychologischen Leistungstests findet eine Videoüberwachung zur Betrugsprävention und zum Schutz des PIMA-Eigentums statt. Dabei werden keine Videoaufzeichnungen erstellt. Bitte achten Sie auf die Hinweisschilder.
Im Rahmen vom Arbeitgeber beauftragten Stellungnahmen, Leistungsbildern oder Empfehlungen, unter anderem Mutterschutzberatungen, -empfehlungen oder Beschäftigungsverbote, die zusätzlich oder anstatt den Vorsorgebescheinigungen und Eignungsbeurteilungen erstellt werden Verarbeiter die PIMA ihre personenbezogenen Daten aus Untersuchungen und/oder Beratungsgesprächen. Diese Stellungnamen und Empfehlungen gehen ausschließlich Ihnen zur Vorlage bei Ihrem Arbeitgeber zu. Ihr Arbeitgeber erhält von der PIMA auf Anfrage lediglich die Information, ob Ihnen eine Stellungnahme vorliegt, sofern eine solche durch den Arbeitgeber beauftragt wurde. Bitte beachten Sie, dass Ihr Arbeitgeber ohne diese Information die empfohlenen Maßnahmen im Sinne der Fürsorgepflicht nicht ergreifen oder anpassen kann.
Neben den regulären arbeitsmedizinischen Leistungen bietet die PIMA auch Leistungen der betrieblichen Gesundheitsförderung an. Diese werden üblicherweise im Rahmen von Gesundheitstagen, Messen oder ähnlichen Anlässen angeboten und beinhalten diagnostische Leistungen wie Blutzuckermessungen, ABI-Messungen, Back-Scans, Seh- und Hörtests, Laboranalysen und vieles mehr. Untersuchungsergebnisse, Berichte, Befunde und empfohlene Maßnahmen werden ausschließlich Ihnen mitgeteilt und nicht an Ihren Arbeitgeber weitergegeben.
Impfungen haben in der Arbeitswelt einen wichtigen präventiven Stellenwert. Sie dienen dazu, beruflich bedingte Infektionsrisiken zu minimieren, die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen und die Ansteckung von übertragbaren Krankheiten, auch auf Dienstreisen, zu verhindern. Impfungen sind mit Ausnahme der Regelungen des Masernschutzgesetzes und diversen Reisezielen freiwillig. Impfungen können auch im Rahmen von Impfkampagnen vom Arbeitgeber angeboten werden. Übermäßige Impfreaktionen muss die PIMA dem Paul-Ehrlich-Institut melden (§ 6 IfSG).
Die Vorstellung bei der Betriebsärztin oder dem Betriebsarzt bzw. der Psychologin oder dem Psychologen im Rahmen der betrieblichen Wiedereingliederung ist freiwillig, aber sinnvoll. Ziel ist es, die Rückkehr in die Tätigkeit zu unterstützen, die Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen oder zu erhalten und einer erneuten Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen.
Sofern die PIMA vom Arbeitgeber mit dem betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) beauftragt wurde, übernimmt die PIMA u. a. die Koordination des Verfahrens, die Abstimmung mit allen Beteiligten, die Planung und Einladung zu Terminen, die Begleitung und Betreuung betroffener oder verunfallter Beschäftigter, die Durchführung von Gesprächen, die Erarbeitung von Lösungsvorschlägen zur Wiedereingliederung sowie die Führung der Fallakte. Hierfür übermittelt der Arbeitgeber der PIMA personenbezogene Daten.
Die virtuelle Sprechstunde dient dem Ersatz der vor Ort Anwesenheit beim Arzt. Im Rahmen der Videosprechstunde werden von uns die gleichen Daten verarbeitet wie bei einer „normalen“ Sprechstunde. Die Datenverarbeitung ist erforderlich um unsere Leistung anbieten/erbringen zu können. Auch bei der Videosprechstunde verarbeiten wir daher Ihre personenbezogenen Daten, insbesondere Ihre Gesundheitsdaten. Dazu zählen u.a. Anamnesen, Diagnosen und Befunde. Die virtuelle Sprechstunde erfolgt über verschlüsselte Ende-Zu-Ende Systeme, ohne die Möglichkeit Ton- oder Videoaufzeichnungen zu erstellen.
Die PIMA bietet im Rahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes eine Vielzahl an Schulungen, Unterweisungen und Seminare an, die Sie oder Ihr Arbeitgeber buchen können. Dabei verarbeitet die PIMA Ihre Personenbezogenen Daten zum Zweck der Durchführung von Schulungen, Unterweisungen und Seminaren, dem Anwesenheitsnachweis, ggf. von Erfolgskontrollen sowie dem Ausstellen von Teilnahmebescheinigungen.
Die PIMA verarbeiten Ihre Daten um die von Ihnen in Anspruch genommenen Leistungen Ihrem Arbeitgeber oder direkt Ihnen, wenn Sie Selbstzahler sind, in Rechnung zu stellen. Die Rechnungsstellung und eine Übermittlung rechnungsrelevanter Daten erfolgt über die PIMA Service & Solutions GmbH.
Ihr Arbeitgeber ist gemäß § 5 DGUV Vorschrift 2 dazu verpflichtet, regelmäßig Bericht über die Erfüllung der übertragenen Aufgaben zu erhalten. Zu diesem Zweck erstellt die PIMA statistisch aufbereitete Berichte für Arbeitgeber. Auch für eigene statistische- und Forschungszwecke verarbeitet die PIMA anfallende Daten. Diese werden so aufbereitet, dass keine Zuordnung zu einzelnen Personen möglich ist.
Auch für eigene statistische- und Forschungszwecke verarbeitet die PIMA anfallende Daten. Diese werden so aufbereitet, dass keine Zuordnung zu einzelnen Personen möglich ist.
Wenn Sie die PIMA per E-Mail, Brief, Telefon oder Fax kontaktieren, werden Ihre Anfragen sowie alle darin enthaltenen personenbezogenen Daten (wie z. B. Name, E-Mail-Adresse, Postanschrift, Telefonnummer und andere Kontaktdaten, Inhalte Ihrer Anfrage) erfasst, gespeichert und verarbeitet. Diese Verarbeitung dient dem Zweck der Bearbeitung Ihres Anliegens und der Beantwortung Ihrer Fragen.
Die rechtliche Grundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, sofern Ihre Anfrage im Zusammenhang mit der Erfüllung eines bestehenden Vertrags steht oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich ist. In allen anderen Fällen stützen wir die Datenverarbeitung auf Ihre Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) oder auf unsere berechtigten Interessen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DS-GVO), da wir ein legitimes Interesse daran haben, Anfragen effizient zu bearbeiten und unsere Kommunikation zu verbessern.
Die von Ihnen übermittelten Daten werden so lange gespeichert, wie dies für die Bearbeitung Ihres Anliegens erforderlich ist. Sobald der Zweck der Speicherung entfällt (z. B. nach Abschluss der Bearbeitung Ihres Anliegens) oder Sie uns zur Löschung auffordern bzw. Ihre Einwilligung zur Speicherung widerrufen, werden die Daten gelöscht. Dies gilt jedoch nicht, wenn gesetzliche Aufbewahrungspflichten eine längere Speicherung erfordern. In solchen Fällen werden die Daten entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen archiviert und nach Ablauf der Fristen endgültig gelöscht.
Im Rahmen der Kommunikation hinsichtlich sensibler Daten (Gesundheitsdaten) setzt die PIMA das Verschlüsselungs-Tool SEPPMail ein. SEPPMail bietet eine Technologie für verschlüsselte und digital signierte E-Mails, die sowohl den Versand vertraulicher Daten als auch die Authentizität des Absenders gewährleistet.
Die PIMA übermittelt Ihre personenbezogenen Daten nur dann an Dritte, wenn dies gesetzlich erlaubt bzw. vorgeschrieben ist oder Sie hierzu freiwillig eingewilligt haben.
Ihre personenbezogenen Daten werden bis zum Erreichen der Zweckerfüllung bzw. für den Zeitraum der gesetzlichen Aufbewahrungsfisten und -pflichten gespeichert/aufbewahrt:
Medizinische Daten:
Steuerrechtlich relevante Daten:
Andere Kategorien personenbezogener Daten:
Sie haben das Recht, über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten Auskunft zu erhalten. Auch können Sie die Berichtigung unrichtiger Daten verlangen.
Darüber hinaus steht Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen das Recht auf Löschung von Daten, das Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit zu.
Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt in der Regel auf der Basis gesetzlicher Regelungen. Im Fall einer Datenverarbeitung durch eine Einwilligung haben Sie das Recht diese für die zukünftige Verarbeitung zu widerrufen.
Der Widerruf kann mit dem Betreff „Widerruf der Einwilligungserklärung" schriftlich an die PIMA Health & Safety GmbH, Datenschutz, Anna-Birle-Str. 1, 55252 Mainz-Kastel oder an datenschutz@pima.de gerichtet werden.
Sie haben ferner das Recht, sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde für Datenschutz zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihr personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt. Wir freuen uns, wenn Sie sich erst an uns wenden:
Kontakt PIMA:
PIMA Health & Safety GmbH
Datenschutz
Anna-Birle-Str. 1
55252 Mainz-Kastel
+49 6134 5006 137
datenschutz@pima.de
Kontakt der zuständigen Aufsichtsbehörde:
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Postfach 3163, 65021 Wiesbaden
Telefon: +49 611 1408-0
E-Mail: poststelle@datenschutz.hessen.de
Übersicht über unsere Partnerlabore und die zugeordneten PIMA Gesundheitszentren:
August-Wessels-Str. 5, 86154 Augsburg oder Postfach 102506, 86015 Augsburg
Bremer Straße 9, 01665 Klipphausen
Essener Straße 108, 22419 Hamburg
Berner Str. 117, 60437 Frankfurt
Zum Schürmannsgraben 30, 47441 Moers
Nordstrasse 44, 40477 Düsseldorf
Oldenburger Allee 31, 30659 Hannover
https://www.ladr.de/ein-starker-verbund/labor-vor-ort/facharztlabore/hannover
Rudolf-Diesel-Straße 4, 35394 Gießen
Strümpellstraße 40, 04289 Leipzig
Tomphecke 45, 41169 Mönchengladbach